Gebärmutterhalskrebs
Eine HPV-Infektion kann bei einer chronischen Besiedelung der Scheide oder des Gebärmutterhalses im Laufe der Zeit zu Zellveränderungen und zu Krebsvorstufen führen. Diese Krebsvorstufen können durch den Krebsabstrich/HPV-Test (bzw. weiterführende Untersuchungen) zwar entdeckt werden und sind bei Früherkennung auch sehr gut therapierbar, durch die HPV-Impfung kann jedoch das Risiko, überhaupt an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, um bis zu 90 % reduziert werden. Zusätzlich werden durch die HPV- Impfung Krebs von Scheide und Vulva weitgehend verhindert.
Hinweis: Durch die HPV-Impfung können Frauen sich vor den gefährlichsten, aber nicht vor allen krebserregenden HP-Viren schützen. Ein kleines Restrisiko bleibt somit bestehen, weshalb auf die regelmäßige Vorsorge nicht vergessen werden sollte.
Der Krebsabstrich
Beim Krebsabstrich erfolgt von der Oberfläche des Gebärmuttermundes und vom Gebärmutterhals ein schmerzloser Abstrich. Die dabei entnommenen Zellen werden einer Färbung nach Papanicolaou unterzogen (PAP-Abstrich) und unter dem Mikroskop befundet.
DER KREBSABSTRICH WIRD ALLEN FRAUEN AB DEM 20. LEBENSJAHR EMPFOHLEN.
Ergebnis vom Krebsabstrich
- PAP I – II: unverdächtiger Befund
- PAP III, IIID oder IIIG: abklärungsbedürftiger, auffälliger Befund
- PAP IV: erfordert eine Gewebeuntersuchung
- PAP V: hochgradig suspekt auf bösartige Tumorzellen
Ist der Krebsabstrich auffällig erfolgt eine Kolposkopie
Ist der Krebsabstrich auffällig, wird zur weiteren Abklärung eine Kolposkopie durchgeführt. Dabei betrachtet der Arzt/die Ärztin den Gebärmutterhals optisch mit einem Vergrößerungsglas, um so noch genauer Veränderungen am Gebärmutterhals feststellen zu können. Es kann sein, dass zur weiteren Abklärung eine Biopsie gemacht werden muss (Gewebeentnahme).
Ergebnis: "leichte Dysplasie"
Wenn die histologische Untersuchung des Gewebes eine „leichte Dysplasie“ zeigt, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine HPV-Besiedelung, die in der Regel nach 1–2 Jahren von selbst verschwindet. In diesem Fall wird KEINE Konisation (kegelförmige Ausschneidung eines Gewebestückes vom Gebärmutterhals) vorgenommen, v.a. nicht bei jungen Frauen mit Kinderwunsch, da die Konisation bei späteren Schwangerschaften zu Frühgeburten führen könnte. Im Rahmen der nächsten gynäkologischen Untersuchung wird Ihr Arzt/Ihre Ärztin den Verlauf beobachten.
Ergebnis: "schwere Dysplasie"
Zeigt die histologische Untersuchung eine „schwere Dysplasie“, wird eine Konisation vorgenommen. Dieser Eingriff erfolgt unter Narkose. Sollte die darauffolgende Untersuchung im Mikroskop zeigen, dass es sich um eine Vorstufe von Krebs gehandelt hat, ist mit dem Ausschneiden bereits eine Therapie und Heilung erfolgt.
Ergebnis: Krebs ist bereits in tiefere Schichten vorgedrungen
Wenn der Krebs bereits in tiefere Gewebeschichten vorgedrungen ist, dann wird voraussichtlich eine weiterführende Therapie eingeleitet. Lesen Sie mehr dazu in der Broschüre “Gynäkologische Krebserkrankungen“.
HINWEIS: HPV-Impfung nach Konisation
Frauen, die sich einer Konisation unterziehen mußten, wird die HPV-Impfung empfohlen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) übernehmen für Frauen nach Konisation wegen hochgradiger zervikaler intraepithelialer Dysplasien (HSIL bzw. CIN 2-3) bis zum 45. Lebensjahr die Kosten für die HPV-Impfung. VOR der Impfung ist die chefärztliche Bewilligung des Krankenversicherungsträgers einzuholen.
HPV-Test
Mit dem HPV-Test kann man die Besiedelung der Scheide mit HP-Viren nachweisen. Ähnlich wie beim Krebsabstrich werden vom Muttermund/Gebärmutterhals Zellen entnommen, die im Labor auf HP-Viren untersucht werden.
Ein negativer HPV-Test bedeutet, dass im Moment keine HPV-Infektion vorliegt. Das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, ist in den nächsten Jahren sehr gering. Eine Kontrolle (Krebsabstrich oder HPV-Test) in 3 Jahren wird empfohlen.
Ist der HPV-Test positiv, erfolgt ein PAP-Abstrich oder eine Kolposkopie. Wenn diese unauffällig sind, wird eine Kontrolle (Krebsabstrich oder HPV-Test) in einem Jahr empfohlen. Bei einem auffälligen Krebsabstrich (PAP III) werden die Kosten für einen HPV-Test von der ÖGK übernommen.
Die Österreichische Krebshilfe und die AGO (Arbeitsgemeinschaft gynäkologische Onkologie) empfehlen folgende Maßnahmen zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung:
- Krebsabstrich 1x jährlich ab dem 20. Lebensjahr
- Frauen ab dem 30. Lebensjahr wird zumindest alle 3 Jahre ein HPV-Test empfohlen. Dies gilt für HPV-geimpfte und nicht HPV-geimpfte Frauen. Dabei soll eine Doppel-Testung (HPV-Test und gleichzeitiger PAP-Abstrich) vermieden werden.

In der Broschüre „Gynäkologische Krebserkrankungen“ finden Sie eine Auflistung von zertifizierten gynäkologischen Zentren in ganz Österreich sowie viele Informationen zu Therapie, Nebenwirkungen und dem breiten Hilfs- und Unterstützungsangebot der Krebshilfe. Die Broschüre wurde in enger Zusammenarbeit von Krebshilfe und AGO (Arbeitsgemeinschaft gynäkologische Onkologie) erstellt und ist kostenlos erhältlich bei der Krebshilfe in Ihrem Bundesland oder als Download unter dem nachstehenden Link.